NOTARIAT

 

Mag. Clemens Mezriczky

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Wallensteinstraße 17
1200 Wien

ÖFFUNGSZEITEN

MO u. MI 08-12 u. 13-17 Uhr
DI u. DO 8-12 u. 13-18 Uhr
FR 08-13 Uhr

Übersicht

Leistungen

Allgemeine Rechtsberatung

Mit welchem rechtlichen Problem Sie auch immer konfrontiert sind, ich stehen Ihnen gerne mit einer allgemeinen Rechtsberatung zur Verfügung. Die erste Beratung beim Notar ist immer kostenlos.

Familienrecht

Auch in wichtigen Themenbereichen des Familienrechtes ist der Notar Ihr Ansprechpartner -sei es bei der Errichtung von Eheverträgen, Vereinbarungen bei einvernehmlichen Scheidungen, von Verträgen über medizinisch unterstütze Fortpflanzungen oder bei Adoptionen. Welches familienrechtliche Problem auch vorliegt, ich berate Sie gerne.

Vorsorge

Im Falle von Alter und Krankheit kann es vorkommen, dass wir auf Unterstützung in den verschiedensten Lebensbereichen angewiesen sind. Für alle diese Fälle gibt es verschiedene Vorsorgeinstrumente bei deren Auswahl ich Ihnen gerne behilflich bin.

Grundverkehr
In sämtlichen Belangen des Grundverkehrs bin ich für Sie der kompetente Ansprechpartner. Sei es bei Kauf-, Miet-, Tausch- oder Schenkungsverträgen. Ich berate Sie bezüglich der optimalen und steuerlich günstigsten Durchführung.

Aber auch für Realteilungsverträge, Parzellierungen, Nutzwertfestsetzungen (Parifizierung), Verbücherung von Teilungsplänen und Pfandrechtseinverleibungen stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen gerne zur Verfügung.

Die notwendigen steuerlichen Erledigungen führe ich für sie mittels des „Finanz Online“ Services blitzschnell durch. Auch die Verwaltung von Treuhandgeldern übernehme ich gerne für Sie.

Vertrag, Beglaubigung, steuerliche und grundbücherliche Durchführung aus einer Hand mit nur einem Ansprechpartner. Dies garantiert eine sichere, schnelle und einfache Erledigung Ihres Grundverkehrsgeschäftes.

Gesellschafts-, Gewerbe- und Firmenrecht
Auf dem Gebiete des Firmenrechtes (wie nicht protokollierte oder protokollierte Einzelunternehmen), der Personengesellschaften (OHG, OEG, KG, KEG, typischen und atypischen Gesellschaften sowie Ges.m.b.H.&Co KG) und der Kapitalgesellschaften (Ges.m.b.H. und AG) bin ich Ihr Ansprechpartner.

Für Gründungen, Umgründungen, Verschmelzungen und Spaltungen, Abtretungen und Liquidationen sowie für die notwendige Protokollierung von Haupt- beziehungsweise Generalversammlungen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Sollten Sie ein Einzelunternehmen betreiben oder ein solches gründen wollen, stehe ich Ihnen auch dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Mediation
Unter Mediation versteht man ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, dass es den Streitparteien ermöglicht, ihr Problem in Eigenverantwortung unter der Leitung eines Mediators zu lösen und für alle Beteiligten ein akzeptables Ergebnis zu erarbeiten. Dieses Verfahren aus dem anglo-amerikanischen Raum, wo es aus der Rechtspflege inzwischen nicht mehr wegzudenken ist, kann Streitfälle aus allen Lebensbereichen (sei es Scheidung, Streit zwischen Kunden und Lieferanten, Nachbarschaftskonflikte…) behandeln und vielleicht lösen. Auch in Europa ist diese Idee auf dem Vormarsch, weil sie den Parteien hilft, lange und teure Gerichtsverfahren mit einem Prozessrisiko zu verhindern und ein Ergebnis, dass nur von den Parteien erarbeitet wird ermöglicht.
Testamente und letztwillige Verfügungen
Um im Falle Ihres Ablebens über die Aufteilung Ihres Vermögens Verfügungen zu treffen kann ein Testament notwendig sein. Beim Notar errichtete und hinterlegte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister des Notariates registriert. Damit ist sichergestellt, dass im Falle ihres Ablebens diese letztwillige Verfügung jedenfalls im Verlassenschaftsverfahren aufgefunden, beachtet und der Verlassenschaftsabhandlung zu Grunde gelegt wird.

Aber neben einem Testament gibt es noch die Möglichkeiten Vereinbarungen zu treffen, die eine geordnete Nachlassregelung entsprechend Ihrem Willen erleichtern. Ich berate Sie gerne bei der Durchführung Ihrer Anordnungen.

Verlassenschaften
Der Tod eines Menschen ist leider nicht nur mit großer Trauer, sondern auch mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Aufgrund des Gesetzes werden die gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren von den Notaren als Gerichtskommissären durchgeführt. Im Rahmen dieses Gerichtsauftrages bemühe ich mich, Sie möglichst einfach, ohne Belastung (psychisch und finanziell) und steuerlich günstig durch dieses Verfahren zu leiten.

Für den Fall, dass ich ein Verlassenschaftsverfahren für Sie durchführen soll, in welchem ich nicht zum Gerichtskommissär bestellt wurde, so stehen ich Ihnen natürlich ebenfalls jederzeit zur Verfügung.

Andere notarielle Dienstleistungen
Beurkundungen und Beglaubigungen können bei mir jederzeit zu den Kanzleiöffnungszeiten durchgeführt werden. Die Fertigstellung am selben Tag kann jedoch nur für Beglaubigungen zugesagt werden, die bis 16.00 Uhr beantragt werden.

Außerdem haben sie bei mir die Möglichkeit der Firmenbuch- und Grundbucheinsicht. Ich biete jedoch noch eine Reihe von anderen Dienstleistungen, wie die Abwicklung von Treuhandschaften über die Notarentreuhandbank (Link zur NTB) und die Registrierung von Urkunden im digitalen Urkundenarchiv (Link zu Cyberdoc). Auch für die Protokollierung von tatsächlichen Vorgängen unter notarieller Aufsicht (Verlosungen etc.) stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt / Impressum

Notariat
Mag. Clemens Mezriczky

Wallensteinstraße 17
1200 Wien

Tel: +43 1 330 18 34
Fax: +43 1 330 18 36
E-Mail: office@notar-cm.at
www.notar-cm.at

Kanzleiöffnungszeiten

Montag und Mittwoch 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00
Dienstag und Donnerstag 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00
Freitag 08.00 – 13.00

Zuständige Notariatskammer

Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Landesgerichtsstrasse 20, 1010 Wien
Tel: +43 1 402 45 09 – E-Mail: kammer@notar.or.at

Information laut E-Commerce Gesetz, BGBl Nr. 152/2001:

Die für das Notariat maßgeblichen berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Notariatsordnung vom 25.7.1871 in der ab 1.6.1999 geltenden Fassung (BGBl. I 1999/72) enthalten.
Die gesetzlichen Regelungen betreffend das Erfordernis der notariellen Errichtung einiger Rechtsgeschäfte finden sich großteils im Notariatsaktgesetz vom 25.7.1871 (BGBl. I 1999/191).
Beide Gesetze sind in der jeweils geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem – RIS des Bundeskanzleramtes unter www.ris.bka.gv.at kostenlos abrufbar.

Bilder: Alexander Klockhaus, Braneti Communications, Pixa_bay, Free_pik

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